ABKOMMEN vom 28. April 1958 zwischen der REPUBLIK ÖSTERREICH (im folgenden der „Garant“ genannt) und der INTERNATIONALEN BANK FÜR WIEDERAUFBAU UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG (im nachfolgenden die „Weltbank“ genannt).
Da durch einen Vertrag vom gleichen Datum zwischen der Weltbank und der Österreichischen Investitionskredit Aktiengesellschaft (im nachfolgenden „Darlehensnehmer“ genannt), welcher Vertrag mit den darin bezogenen Anlagen im nachfolgenden „Darlehensvertrag“ genannt wird, die Weltbank sich einverstanden erklärt hat, dem Darlehensnehmer ein Darlehen in verschiedenen Währungen im Gegenwert von ZEHN MILLIONEN SIEBENHUNDERTFÜNFUNDSECHZIGTAUSEND Dollar ($ 10,765.000-) zu den im Darlehensvertrag festgesetzten Bedingungen zu gewähren, jedoch nur unter der Bedingung, daß der Garant einverstanden ist, die Zahlung von Kapital, Zinsen und sonstigen Belastungen dieses Darlehens und die diesbezüglichen Verpflichtungen des Darlehensnehmers zu garantieren; und
da der Garant anläßlich des Abschlusses des Darlehensvertrages zwischen der Weltbank und dem Darlehensnehmer sich einverstanden erklärt hat, solche Verpflichtungen des Darlehensnehmers zu garantieren;
sind die Vertragspartner nunmehr wie folgt übereingekommen: