DIE REPUBLIK ÖSTEREICH UND DIE LIBANESISCHE REPUBLIK, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen beider Staaten zu fördern,
IN DER ABSICHT, günstige Voraussetzungen für Investitionen durch Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und aufrechtzuerhalten,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der vertragliche Schutz derartiger Investitionen geeignet sind, private Geschäftsinitiativen anzuregen und den Wohlstand beider Staaten zu erhöhen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: