Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kroatien) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kroatien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 180/1999 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 173/2021

Typ

Vertrag - Kroatien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1999

Außerkrafttretensdatum

29.11.2021

Unterzeichnungsdatum

19.02.1997

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. III Nr. 180/1999 (NR: GP XX RV 612 AB 1667 S. 162. BR: AB 5907 S. 653.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 173 aus 2021, (NR: GP römisch XXVII RV 1032 AB 1059 S. 125. BR: AB 10761 S. 931.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Kroatisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Der Erhalt der Note gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurde am 26. August 1999 bestätigt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. November 1999 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE REPUBLIK KROATIEN, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2021

Gesetzesnummer

20000093

Dokumentnummer

NOR30000121

Navigation im Suchergebnis