Bundesrecht konsolidiert

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Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission § 0

Kurztitel

Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 363/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

21/05 Börse

Titel

Verordnung der Wiener Börse AG über die Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
StF: BGBl. II Nr. 363/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.

Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 25. November 2010 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen:

Im RIS seit

30.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2014

Gesetzesnummer

20006984

Dokumentnummer

NOR40122810

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