Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR
Typ
Vertrag - UdSSR
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
14.02.1922
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
07.12.1921
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Titel
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Regierungen der Russischen Sozialistischen Förderativen Sowjet-Republik und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik.
StF:
BGBl. Nr. 147/1922
Sprachen
Deutsch, Russisch, Ukrainisch
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen ist am 14. Februar 1922 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch |
Johann Schober, |
die Regierung der Russischen Sozialistischen Förderativen |
Sowjet-Republik, vertreten durchMiecislaw Bronski-Warfzawski |
und die Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik, vertreten durch |
Michail Lewizkij |
vonvon dem Wunsche geleitet, dem Frieden zwischen Österreich und Rußland sowie der Ukraine zu dienen, und in gegenseitigem Wohlwollen das Gedeihen der beiderseitigen Völker zu fördern, schließen das folgende Abkommen:
Anmerkung
Siehe dazu auch den Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
BGBl. Nr. 21/1960 sowie das Protokoll zu diesem Vertrag,
BGBl. Nr. 459/1975, welche die Bestimmungen dieses Abkommens entsprechend änderten bzw. ergänzten. Weiters auch das Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten,
BGBl. Nr. 488/1977.
Schlagworte
e-rk,
Konsulat, Gesandtschaft
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2012
Gesetzesnummer
10000069
Dokumentnummer
NOR11000069
Alte Dokumentnummer
N1192217037S