Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit § 0

Kurztitel

Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 209/1999

Typ

K (Geltungsbereich)

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.11.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Titel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland und des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik
StF: BGBl. III Nr. 209/1999

Schlagworte

Zivilsache

Gesetzesnummer

20000145

Dokumentnummer

NOR30000173

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