Bundesrecht konsolidiert

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Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich (ICOP-Interpol) § 0

Kurztitel

Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich (ICOP-Interpol)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 65/2008

Typ

Vertrag - ICOP-Interpol

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.07.2007

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Titel

ABKOMMEN
ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER INTERNATIONALEN KRIMINALPOLIZEILICHEN ORGANISATION (ICPO – INTERPOL) ÜBER DEN AMTSSITZ DER INTERPOL ANTI-KORRUPTIONSAKADEMIE IN ÖSTERREICH
StF: BGBl. III Nr. 65/2008 (NR: GP XXIII RV 223 AB 440 S. 46. BR: AB 7888 S. 753.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 24, Absatz eins, des Abkommens wurden am 23. November 2007 bzw. 19. März 2008 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2008 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Die Republik Österreich und die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (im Folgenden als „ICPO–Interpol“ bezeichnet)

UNTER BEZUGNAHME darauf, dass ICPO-Interpol beschlossen hat, die Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich anzusiedeln und unter Bezugnahme auf zukünftige Entscheidungen über die Ansiedelung anderer Dienststellen von ICPO-Interpol in Österreich mit Zustimmung der Regierung der Republik Österreich;

IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten von ICPO-Interpol in der Republik Österreich festzulegen und ICPO-Interpol die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Funktionen zu ermöglichen;

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014

Gesetzesnummer

20005812

Dokumentnummer

NOR30006456

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