Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, werden die Zusammensetzung, die Ausmaße und Ausstattung der Scheidemünzen zu 25 Schilling, die anläßlich der 300. Wiederkehr der Geburt des Baumeisters Lukas von Hildebrandt ab 16. Mai 1968 ausgegeben werden, wie folgt bestimmt:Auf Grund des Paragraph eins, des Scheidemünzengesetzes 1963, Bundesgesetzblatt Nr. 178, werden die Zusammensetzung, die Ausmaße und Ausstattung der Scheidemünzen zu 25 Schilling, die anläßlich der 300. Wiederkehr der Geburt des Baumeisters Lukas von Hildebrandt ab 16. Mai 1968 ausgegeben werden, wie folgt bestimmt: