Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 89/16/0186

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/16/0186

Entscheidungsdatum

26.01.1995

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §115 Abs1;
GrEStG 1955 §20;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/16/0187 E 23. Februar 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann.

Schlagworte

Begünstigungstatbestand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1989160186.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1989160186_19950126X02

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