Bundesrecht konsolidiert

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Internationale Konferenz für die Unabhängigkeit von Namibia (UNO) § 0

Kurztitel

Internationale Konferenz für die Unabhängigkeit von Namibia (UNO)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 368/1986

Typ

Vertrag - UNO

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1986

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

20.06.1986

Index

19/19 Konferenzen, Ausstellungen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG BETREFFEND MASSNAHMEN FÜR DIE INTERNATIONALE KONFERENZ FÜR DIE UNVERZÜGLICHE UNABHÄNGIGKEIT VON NAMIBIA
StF: BGBl. Nr. 368/1986

Präambel/Promulgationsklausel

IM HINBLICK auf die Resolution 40/97 C vom 13. Dezember 1985, Absatz 20, mit der die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloß, daß vor Abhaltung der Sondertagung der Generalversammlung betreffend die Frage von Namibia eine internationale Konferenz für die unverzügliche Unabhängigkeit von Namibia in Westeuropa während des Jahres 1986 abgehalten werden sollte;

IM HINBLICK, daß die Generalversammlung in Absatz 21 der gleichen Resolution den Generalsekretär der Vereinten Nationen beauftragt hat, diese Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Namibiarat der Vereinten Nationen zu organisieren;

IM HINBLICK auf die Entscheidung des Namibiarates, diese Konferenz in der Hofburg, Wien (Österreich), vom 7. bis 11. Juli 1986 abzuhalten;

IN ANBETRACHT dessen haben die Vereinten Nationen und die österreichische Bundesregierung (in der Folge als die „Regierung“ bezeichnet) folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2014

Gesetzesnummer

10000865

Dokumentnummer

NOR11000867

Alte Dokumentnummer

N1198612953R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/368/P0/NOR11000867

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