Bundesrecht konsolidiert

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Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde) § 0

Kurztitel

Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 131/1987

Typ

Vertrag - Cabo Verde

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1987

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

16.02.1987

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Titel

ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KAP VERDE ÜBER TECHNISCHE UND FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DER ENTWICKLUNGSHILFE
StF: BGBl. Nr. 131/1987

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, am 1. Mai 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Kap Verde einerseits und die österreichische Bundesregierung andererseits, im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten technischen Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklungshilfe erwachsen kann, und vom Wunsche getragen, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2014

Gesetzesnummer

10000895

Dokumentnummer

NOR11000898

Alte Dokumentnummer

N1198712943R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/131/P0/NOR11000898

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