Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 5. Jänner 1932 in Warschau unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland, betreffend Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen, welches also lautet:
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Justiz gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 11. März 1932.