Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von und zuLiechtenstein
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen zu regeln, haben beschlossen, hierüber ein Abkommen zu schließen. Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: