(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 74/2015)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 2015,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 23. April 1982 beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 8 für Österreich am 1. Juli 1982 in Kraft.
Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten haben nachstehende Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Italien, Luxemburg, die Niederlande und Spanien.
Niederlande:
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde erklärten die Niederlande, daß dieses Übereinkommen nur für das Königreich in Europa gilt.
Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten haben die Niederlande am 3. März 2015 die Annahme des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 239/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 76/2014) in Bezug auf Aruba erstreckt, welche gemäß Art. 10 Abs. 2 des Übereinkommens mit 1. Juni 2015 wirksam wird.Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten haben die Niederlande am 3. März 2015 die Annahme des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2014,) in Bezug auf Aruba erstreckt, welche gemäß Artikel 10, Absatz 2, des Übereinkommens mit 1. Juni 2015 wirksam wird.