Der Begriff der kommerziellen Kommunikation (§ 1 Z 7 TNRSG) ist weit auszulegen und erfasst sämtliche Formen der Kommunikation, die auf die (direkte oder indirekte) Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen oder des Images eines Unternehmens abzielen.Der Begriff der kommerziellen Kommunikation (Paragraph eins, Ziffer 7, TNRSG) ist weit auszulegen und erfasst sämtliche Formen der Kommunikation, die auf die (direkte oder indirekte) Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen oder des Images eines Unternehmens abzielen.