Bundesrecht konsolidiert

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Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen) § 0

Kurztitel

Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 406/1985

Typ

Vertrag - Norwegen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1985

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.05.1984

Index

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen
StF: BGBl. Nr. 406/1985 (NR: GP XVI RV 354 AB 532 S. 75. BR: AB 2945 S. 456.)

Sprachen

Deutsch, Norwegisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. August 1985 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher nach seinem Artikel 20 am 1. November 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Königreich Norwegen, von dem Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen zu sichern,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014

Gesetzesnummer

10002715

Dokumentnummer

NOR11002738

Alte Dokumentnummer

N2198521608S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/406/P0/NOR11002738

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