Bundesrecht konsolidiert

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Auslieferung von Verbrechern – Zusatzabkommen (Belgien) § 0

Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern – Zusatzabkommen (Belgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 56/1960

Typ

Vertrag - Belgien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.1960

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

22.04.1959

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Titel

ZUSATZABKOMMEN ZU DEN AUSLIEFERUNGSVERTRÄGEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND BELGIEN VOM 12. JÄNNER 1881 UND VOM 26. JÄNNER 1932.
StF: BGBl. Nr. 56/1960 (NR: GP IX RV 41 AB 56 S. 7. BR: S. 148.)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Sonstige Textteile

Nachdem das Zusatzabkommen zu den Auslieferungsverträgen zwischen Österreich und Belgien vom 12. Jänner 1881 und vom 26. Jänner 1932, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident das Zusatzabkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Zusatzabkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 30. Oktober 1959.

Ratifikationstext

Dieses Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch II am 1. April 1960 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König der Belgier haben es für vorteilhaft gehalten, durch ein Zusatzabkommen das Verzeichnis der Verbrechen und Vergehen zu ergänzen, derentwegen die Auslieferung gemäß den Auslieferungsverträgen zwischen Österreich und Belgien vom 12. Jänner 1881 und vom 26. Jänner 1932 bewilligt werden kann, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2017

Gesetzesnummer

10001993

Dokumentnummer

NOR11002016

Alte Dokumentnummer

N2196014607R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/56/P0/NOR11002016

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