Nachdem der am 31. März 1937 in Rom erfolgte Notenwechsel mit Italien, betreffend das Übereinkommen über die Vorzugsbehandlung der österreichischen Einfuhr, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr, für Finanzen und für Land- und Forstwirtschaft gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 22. August 1937.