Die Regierung der Republik Österreich, im weiteren „österreichische Partei” genannt, und der Ministerrat der Republik Albanien, im weiteren „albanische Partei” genannt,Die Regierung der Republik Österreich, im weiteren „österreichische Partei” genannt, und der Ministerrat der Republik Albanien, im weiteren „albanische Partei” genannt,
mit der Absicht, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen,
mit dem Wunsch, diese Beziehungen durch die Entwicklung, Erweiterung und Vertiefung ihrer Entwicklungszusammenarbeit zu stärken,
mit der Zielsetzung des Beitrages zum Wirtschaftswachstum und zur dauerhaften und sozial gerechten Entwicklung in Albanien und zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen, die für die fortschrittliche Anpassung an EG-Strukturen für Albanien notwendig sind, und
mit dem Ziel des Beitrages zu übergreifenden Zielsetzungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, wie dies im Gesetz zur Entwicklungszusammenarbeit von 2002 vorgesehen ist, der Verminderung der Armut, der Absicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit und der Erhaltung der Umwelt,
durch nochmalige Versicherung zu ihrem Bekenntnis, europäische Werte und Standards durch ihre Zusammenarbeit zu fördern, so wie dies in den Kriterien für EG-Mitgliedschaft gemäß des Europarates Kopenhagen 1993 beschrieben ist – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Menschenrechten und Respekt für Minderheiten, eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, das acquis communautaire anzunehmen,
haben wie folgt beschlossen: