Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde)
Typ
Vertrag - Cabo Verde
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.1987
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
16.02.1987
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Titel
ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KAP VERDE ÜBER TECHNISCHE UND FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DER ENTWICKLUNGSHILFE
StF:
BGBl. Nr. 131/1987
Sprachen
Deutsch, Portugiesisch
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 am 1. Mai 1987 in Kraft.Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, am 1. Mai 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Kap Verde einerseits und die österreichische Bundesregierung andererseits, im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten technischen Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklungshilfe erwachsen kann, und vom Wunsche getragen, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2014
Gesetzesnummer
10000895
Dokumentnummer
NOR11000898
Alte Dokumentnummer
N1198712943R