(5)Absatz 5Beschlüsse über die Erlassung oder Änderung der Satzung und über die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sind der Landesregierung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Landesregierung hat Beschlüsse, die diesem Gesetz widersprechen, innerhalb von sechs Wochen nach dem Einlangen der Mitteilung aufzuheben. Erfolgt keine Aufhebung, so wird der Beschluß mit dem Ablauf dieser Frist rechtswirksam. Der Zeitpunkt des Eintrittes der Rechtswirksamkeit von Beschlüssen ist auf Verlangen des Tiroler Bergsportführerverbandes zu bestätigen. Die Landesregierung hat auch sonstige Beschlüsse der Landesversammlung und des Landesausschusses, die gegen Gesetze, Verordnungen oder die Satzung verstoßen, aufzuheben.