Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien § 0

Kurztitel

Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 523/1974

Typ

Vertrag - Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.08.1974

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

28.06.1973

Index

59/10 Handelsabkommen

Titel

LANGFRISTIGES ABKOMMEN über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien
StF: BGBl. Nr. 523/1974

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt nach seinem Artikel 12, am 18. August 1974 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Bulgarien sind

auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse bei der Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen sowie der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit,

im Hinblick auf das heute unterzeichnete Abkommen über die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung,

vom Wunsche geleitet, die erzielten Ergebnisse zu festigen und die wirtschaftlichen Beziehungen im Geiste freundschaftlicher Zusammenarbeit auf einer langfristigen Grundlage zu vertiefen,

in dem Bestreben, zur Entwicklung der gesamteuropäischen Zusammenarbeit beizutragen,

in der Überzeugung, daß die Ausweitung des Handelsverkehrs sowie die Förderung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteiles den Interessen beider Staaten entspricht,

wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2016

Gesetzesnummer

10006314

Dokumentnummer

NOR11006427

Alte Dokumentnummer

N5197410439W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/523/P0/NOR11006427