Bundesrecht konsolidiert

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Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Nicaragua) § 0

Kurztitel

Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Nicaragua)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 127/1986

Typ

Vertrag - Nicaragua

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1986

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

07.02.1986

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK NIKARAGUA ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 127/1986

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt nach seinem Artikel 9 am 1. März 1986 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Nikaragua,

vom Wunsche geleitet, die bestehenden Beziehungen der Freundschaft und Zusammenarbeit zu stärken, und

unter Berücksichtigung des beiderseitigen Nutzens, den eine engere Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern bewirken wird,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000863

Dokumentnummer

NOR11000865

Alte Dokumentnummer

N1198612923R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/127/P0/NOR11000865

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