Bundesrecht konsolidiert

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Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz) § 0

Kurztitel

Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 167/2006

Typ

Vertrag - Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2006

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

11.10.2006

Index

19/10 Friedenssicherung

Titel

Abkommen zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport handelnd für den Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR
StF: BGBl. III Nr. 167/2006

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. Dezember 2006 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich

und

der Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft, handelnd für den Schweizerischen Bundesrat,

im Folgenden als die „Parteien“ bezeichnet,

haben

im Bestreben, gemeinsam zu den Stabilisierungs- und Wiederaufbauanstrengungen im Kosovo beizutragen,

unter Hinweis auf die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 1244 (1999) vom 10. Juni 1999 beschlossene Ermächtigung zur Einrichtung einer internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo,

unter Hinweis auf den von der NATO gefassten Beschluss zur Aufstellung einer multinationalen „Kosovo Force (KFOR) unter Beteiligung von NATO- und Nicht-NATO-Kräften,

unter Bezugnahme auf den Beschluss der Österreichischen Bundesregierung vom 25. Juni 1999 und die bisherigen Folgebeschlüsse zur Entsendung eines österreichischen Kontingentes in den Kosovo als Teil der KFOR,

unter Bezugnahme auf den Beschluss des Schweizerischen Bundesrates vom 23. Juni 1999 über die Teilnahme der Schweiz an der KFOR, den Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2001 und die diesbezüglichen Folgebeschlüsse zur Entsendung von Schweizer Truppen in den Kosovo als Teil der KFOR,

unter Hinweis auf den Notenwechsel zwischen der NATO und Österreich vom 5. Oktober 1999 über die Modalitäten der Teilnahme an der KFOR sowie über finanzielle Aspekte der österreichischen Beteiligung an der KFOR,

unter Hinweis auf die Briefwechsel vom 5./28. Oktober 1999 zwischen der Schweiz und der NATO über die Modalitäten der Teilnahme der Schweiz an der KFOR, über die finanziellen Aspekte der schweizerischen Beteiligung an der KFOR und über die Vorbehalte der Schweiz

auf der Grundlage des Übereinkommens vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen und des Zusatzprotokolls vom 19. Juni 1995 zu dem Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellungen ihrer Truppen,

folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk,
Stabilisierungsanstrengung

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2014

Gesetzesnummer

20005132

Dokumentnummer

NOR30005600

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