Bundesrecht konsolidiert

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Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen § 0

Kurztitel

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 426/1972

Typ

K (Geltungsbereich)

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.10.1972

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.11.1971

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Titel

Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Swaziland betreffend die Wiederanwendung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens
StF: BGBl. Nr. 426/1972

Sprachen

englisch

Sonstige Textteile

Nachdem der am 29. November 1971 durchgeführte Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Swaziland betreffend die Wiederanwendung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931, Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1932,, welcher also lautet: ... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 17. Juli 1972

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist nach Durchführung des in seinem vorletzten Absatz vorgesehenen Notenwechsels am 16. Oktober 1972 in Kraft getreten.

Gesetzesnummer

10002227

Dokumentnummer

NOR11002250

Alte Dokumentnummer

N2197214156P

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/426/P0/NOR11002250

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