Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Schweizerische Bundesrat,
von dem Wunsche geleitet, die zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und das Ihre dazu beizutragen, im Dienste des Friedensgedankens das Vergleichsverfahren zur Schlichtung zwischenstaatlicher Streitigkeiten zu fördern, haben beschlossen, zu diesem Zwecke einen Vertrag abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichungunsberechtigten),Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichungunsberechtigten),
die, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und sie in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: