Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten § 0

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 147/1985

Typ

Vertrag - Ägypten

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.03.1985

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

11.11.1983

Index

59/12 Fremdenverkehr

Titel

ABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES FREMDENVERKEHRS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
StF: BGBl. Nr. 147/1985

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Dieses Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11 am 13. März 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG UND DIE REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN

  • Strichaufzählung
    geleitet von dem Wunsche, ihre Beziehungen zu erweitern und zu vertiefen,
  • Strichaufzählung
    eingedenk der Bedeutung des Fremdenverkehrs für das gegenseitige Kennenlernen und die Verständigung der Völker,
  • Strichaufzählung
    überzeugt von der Rolle, die die Entwicklung des Fremdenverkehrs bei der weiteren Festigung der Beziehungen zwischen beiden Staaten spielen kann,
  • Strichaufzählung
    erfüllt vom Wunsche, auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil zu fördern,

HABEN

  • Strichaufzählung
    auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten bestehenden gesetzlichen Vorschriften,
  • Strichaufzählung
    insbesondere auch auf Grundlage der anläßlich der Konferenz der Vereinten Nationen über Zollformalitäten bei der vorübergehenden Einfuhr privater Straßenkraftfahrzeuge und im Reiseverkehr beschlossenen Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, des Zusatzprotokolles zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, die am 4. Juni 1954 in New York unterzeichnet wurden *),
  • Strichaufzählung
    und im Geiste der Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über den Fremdenverkehr und die internationalen Reisen, Rom 1963, der Aussagen der Deklaration von Manila 1980 über den internationalen Fremdenverkehr, sowie im Geiste des Wirkens der Welt-Tourismusorganisation (WTO),

FOLGENDES VEREINBART:

______________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1956,

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006791

Dokumentnummer

NOR11006904

Alte Dokumentnummer

N5198510476W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/147/P0/NOR11006904

Navigation im Suchergebnis