Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung § 38

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 38

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 38,

Gemeindeverband der Musikschule Ybbsfeld

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Blindenmarkt, Neumarkt an der Ybbs und Ferschnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ybbsfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1990 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Steinakirchen am Forst, St. Martin-Karlsbach, Wang und Wolfpassing sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Juni 1990 und am 18. Oktober 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 24. August 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 14, Absatz 4 bis 6) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  4. Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Euratsfeld und St. Georgen am Ybbsfelde sowie die von der Verbandsversammlung am 2. September 1993 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  5. Absatz 5Der Beitritt der Gemeinde Winklarn sowie die von der Verbandsversammlung am 21. Februar 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1996 wirksam.
  6. Absatz 6Die Beitritte der Gemeinden Ardagger und Neustadtl an der Donau sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Mai 1996 und 17. Oktober 1996 beschlossenen Änderungen der Satzung (Paragraph 2, Ziffer 11 und 12) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderungen wurden am 1. Jänner 1997 wirksam.
  7. Absatz 7Der Beitritt der Gemeinde Viehdorf und die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 1998 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 1999 wirksam.
  8. Absatz 8Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2015

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006303

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/1600/2/P38/LNO40006303

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