Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 2001/16/0273

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2001/16/0273

Entscheidungsdatum

19.12.2002

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Durch die Hinzufügung des - im Geschäftsverkehr nicht unüblichen - Zusatzes "Firma" und die Weglassung des Wortes "Aktiengesellschaft" hat die Abgabenbehörde nicht zum Ausdruck gebracht, dass eine andere Rechtsperson als die Abgabepflichtige angesprochen werden sollte (Hinweis E 23. April 1998, 96/15/0199), zumal schon im ersten Satz der Begründung des Bescheides festgestellt wird, dass es sich bei der Abgabenpflichtigen um eine Aktiengesellschaft handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160273.X02

Im RIS seit

28.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2015

Dokumentnummer

JWR_2001160273_20021219X02

Navigation im Suchergebnis