Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 2. Jänner 2016 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien in Kraft getreten. Gemäß ihrem Art. 6 Abs. 2 tritt die Vereinbarung für die Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 6, Absatz eins, mit 2. Jänner 2016 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien in Kraft getreten. Gemäß ihrem Artikel 6, Absatz 2, tritt die Vereinbarung für die Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.