Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 mit 15. November 2014 zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien in Kraft getreten. Gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 ist die Vereinbarung gegenüber Vorarlberg mit 1. Dezember 2014 und gegenüber Burgenland mit 1. Jänner 2015 wirksam geworden.Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 3, Absatz eins, mit 15. November 2014 zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien in Kraft getreten. Gemäß ihrem Artikel 3, Absatz 3, ist die Vereinbarung gegenüber Vorarlberg mit 1. Dezember 2014 und gegenüber Burgenland mit 1. Jänner 2015 wirksam geworden.