Bundesrecht konsolidiert

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Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen (Ungarn) § 0

Kurztitel

Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 93/1928

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

26.03.1928

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

11.03.1927

Index

19/02 Staatsgrenzen

Titel

Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn vom 11. März 1927, betreffend die Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen.
StF: BGBl. Nr. 93/1928 (NR: GP III 98 AB 128 S. 28.)

Sonstige Textteile

Nachdem das am 11. März 1927 in Wien unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn, betreffend die Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Unterricht, für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 13. Februar 1928.

Ratifikationstext

Der Austausch der Ratifikationsurkunde ist am 26. März 1928 erfolgt. Das Übereinkommen ist daher gemäß Artikel römisch IV an diesem Tage in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Königreich Ungarn haben, in der Absicht, die vom österreichisch-ungarischen Grenzregelungsausschusse in Gemäßheit der Instruktionen der Botschafterkonferenz für die Grenzregelungsausschüsse und der diesbezüglichen Entscheidungen des Völkerbundrates verfaßten und von den beiden Regierungen ergänzten Vereinbarungsentwürfe (Juridische Protokolle) anzunehmen und zu diesem Behufe ein Übereinkommen zu schließen, zu Bevollmächtigten ernannt

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.),

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgendes übereingekommen sind:

Anmerkung

Vgl.: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen, BGBl. Nr. 72/1965;
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze, BGBl. Nr. 73/1975; Staatsgrenzgesetz, BGBl. Nr. 9/1974.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2014

Gesetzesnummer

10000104

Dokumentnummer

NOR11000104

Alte Dokumentnummer

N1192813310R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1928/93/P0/NOR11000104

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