Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Entwicklungszusammenarbeit (Nordmazedonien)
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/Anlage
Art. 10
Inkrafttretensdatum
Außerkrafttretensdatum
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Beachte
Der Vertrag wird gemäß Art. 11 Abs. 1 mit 22.1.2010 vorläufig angewendet; der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Text
Artikel 10 | Änderungen, Auslegung |
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Jegliche Änderung dieses Vertrages soll in Schriftform erfolgen. Jede derartige Änderung wird gemäß dem in Artikel 11 beschriebenen Verfahren in Kraft treten.
Jeder Streit bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages soll auf freundliche Weise durch diplomatische Wege beigelegt werden.
Im RIS seit
16.04.2010
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
20006709
Dokumentnummer
NOR40116384