Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Mäjestät der König von Norwegen,
von dem Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu fördern,
und bestrebt, in ihrem gegenseitigen Beziehungen den Grundsätzen, von denen sich der Völkerbund leiten läßt, weitgehende Anwendung zu gewähren,
haben beschlossen, ihre gemeinsame Absicht in einem Übereinkommen zu verwirklichen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.),Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.),
welche nach Hinterlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: