Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Hellenischen Republik,
von dem Wunsche geleitet, den freundschaftlichen Gefühlen, die so glücklicherweise zwischen den beiden Staaten bestehen, feierlichen Ausdruck zu geben,
und bestrebt, in ihren gegenseitigen Beziehungen den Grundsätzen, von denen sich der Völkerbund leiten läßt, weitergehende Anwendung zu gewähren,
haben beschlossen, ihre gemeinsame Absicht in einem Vertrage zu verwirklichen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
welche nach Hinterlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: