Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland) § 0

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 6/2010

Typ

Vertrag - Estland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2010

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

24.08.2009

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Titel

(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 6/2010

Sprachen

Englisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. bzw. 30. Dezember 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2010 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –

in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,

von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien übermittelt wurden oder entstanden sind –

sind wie folgt übereingekommen:

Im RIS seit

07.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2015

Gesetzesnummer

20006697

Dokumentnummer

NOR40116040

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2010/6/P0/NOR40116040

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