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Freundschaftsvertrag zwischen Österreich und Iran (Zusatzprotokoll) § 0

Kurztitel

Freundschaftsvertrag zwischen Österreich und Iran (Zusatzprotokoll)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 111/1970

Typ

Vertrag - Iran

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.03.1970

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.12.1968

Index

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge

Titel

ZUSATZPROTOKOLL zum Freundschafts- und Niederlassungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Kaiserreich Iran vom 9. September 1959 *)
StF: BGBl. Nr. 111/1970 (NR: GP XI RV 1167 AB 1358 S. 147.)

Sprachen

Deutsch, Französisch, Persisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 30. Dezember 1968 in Teheran unterzeichnete Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Kaiserreich Iran zum Freundschafts- und Niederlassungsvertrag vom 9. September 1959, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Zusatzprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für soziale Verwaltung, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, vom Bundesminister für Landesverteidigung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 12. November 1969

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Zusatzprotokoll sind am 5. März 1970 ausgetauscht worden; das Zusatzprotokoll ist sohin gemäß seinem Artikel 2 am selben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

Seine Kaiserliche Majestät, der Schahinschah des Iran

Vom Wunsche geleitet, Artikel 13 des Freundschafts- und Niederlassungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Kaiserreich Iran zu ergänzen, haben zu diesem Zweck zu ihren

Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)

welche nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über die folgenden Bestimmungen übereingekommen sind:

______________________

*) Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1966,

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2013

Gesetzesnummer

10000481

Dokumentnummer

NOR11000483

Alte Dokumentnummer

N1197018785S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/111/P0/NOR11000483

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