Bundesrecht konsolidiert

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Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien) § 0

Kurztitel

Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 594/1996

Typ

Vertrag - Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1996

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.09.1995

Index

49/04 Grenzverkehr

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE BENÜTZUNG ZWEIER TEILE DES SLOWENISCHEN STAATSGEBIETES IM BEREICH DES SKIGEBIETES „DREILÄNDERECK“
StF: BGBl. Nr. 594/1996 (NR: GP XX RV 8 AB 35 S. 8. BR: AB 5143 S. 610.)

Sprachen

Deutsch, Slowenisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, Absatz eins, des Abkommens wurden am 17. Juni bzw. 26. August 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, mit 1. November 1996 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Slowenien haben in dem Bestreben, im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen den Wintersport im Bereich des Skigebietes „Dreiländereck“ zu fördern sowie den Grenzübertritt in diesem Gebiet zu erleichtern, folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2015

Gesetzesnummer

10005988

Dokumentnummer

NOR11006086

Alte Dokumentnummer

N4199658587J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/594/P0/NOR11006086

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