Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll § 0

Kurztitel

Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 445/1980

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.06.1980

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.11.1972

Index

19/19 Konferenzen, Ausstellungen

Titel

PROTOKOLL betreffend die Abänderung des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale Ausstellungen
StF: BGBl. Nr. 445/1980

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 445/1980

Präambel/Promulgationsklausel

Die Parteien dieses Abkommens sind

In der Erwägung, daß sich die durch das am 22. November 1928 in Paris unterzeichnete und durch die Protokolle vom 10. Mai 1948 und 16. November 1966 abgeänderte und ergänzte Abkommen über internationale Ausstellungen eingeführten Vorschriften und Verfahren für die Veranstalter solcher Ausstellungen wie für die teilnehmenden Staaten als nützlich und notwendig erwiesen haben,

In dem Wunsche, die genannten Vorschriften und Verfahren sowie jene, die die mit der Wahrnehmung seiner Durchführung betraute Organisation betreffen, den Bedingungen der modernen Tätigkeit anzupassen und diese Bestimmungen in einem einzigen Dokument zusammenzufassen, das an die Stelle des Abkommens von 1928 treten soll,

wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2016

Gesetzesnummer

10000677

Dokumentnummer

NOR11000679

Alte Dokumentnummer

N1198012909T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/445/P0/NOR11000679

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