Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 86/14/0037

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

86/14/0037

Entscheidungsdatum

13.06.1989

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/9;

Rechtssatz

Ein behauptetes stilles Gesellschaftsverhältnis mit dem Sohn, das keinen Niederschlag in den Aufzeichnungen gefunden hat und das der Abgabenbehörde erst elf Monate nach Ablauf des Jahres an Hand nicht nachvollziehbarer Berechnungen in der Erklärung bekannt gegeben wird, kann keine Wirkungen auf abgabenrechtlichem Gebiet entfalten. Abgrenzung zu E 11.11.1980, 1175/80, VwSlg 5530 F/1980, und E 19.3.1985, 84/14/0174, VwSlg 5975 F/1985 (Im Endeffekt war es eine Frage der Beweiswürdigung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140037.X01

Im RIS seit

13.06.1989

Dokumentnummer

JWR_1986140037_19890613X01

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