Bundesrecht konsolidiert

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Freundschafts- und Niederlassungsvertrag (Iran) § 0

Kurztitel

Freundschafts- und Niederlassungsvertrag (Iran)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 45/1966

Typ

Vertrag - Iran

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.03.1966

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

09.09.1959

Index

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge

Titel

Freundschafts- und Niederlassungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Kaiserreich Iran
StF: BGBl. Nr. 45/1966 (NR: GP IX RV 217 AB 226 S. 36. BR: S. 163.)

Sprachen

Deutsch, Französisch, Persisch

Sonstige Textteile

Nachdem der Freundschafts- und Niederlassungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Kaiserreich Iran, welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Vertrage enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für soziale Verwaltung, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Landesverteidigung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 31. August 1960.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Vertrag sind am 16. März 1966 ausgetauscht worden; der Vertrag ist somit gemäß seinem Artikel 15 am 16. März 1966 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Kaiserliche Majestät der Schahinschah des Iran,

Sub-Litera, i, n gleicher Weise vom Wunsche geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen, die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern zu verstärken und das Niederlassungsrecht iranischer Staatsangehöriger in Österreich und österreichischer Staatsangehöriger im Iran zu regeln, haben beschlossen, einen Freundschafts- und Niederlassungsvertrag abzuschließen und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)

welche nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen sind:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.1987

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2023

Gesetzesnummer

10000422

Dokumentnummer

NOR11000424

Alte Dokumentnummer

N1196614910S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1966/45/P0/NOR11000424

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