nicht alleinstehende Mütter oder Väter nach Maßgabe des § 13 und 4. Frauen oder Männer, die allein oder gemeinsam mit dem anderennicht alleinstehende Mütter oder Väter nach Maßgabe des Paragraph 13 und 4. Frauen oder Männer, die allein oder gemeinsam mit dem anderen
Elternteil ein Kind, welches das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes statt angenommen oder in Pflege genommen haben, nach Maßgabe der §§ 11, 12 oder 13.Elternteil ein Kind, welches das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes statt angenommen oder in Pflege genommen haben, nach Maßgabe der Paragraphen 11,, 12 oder 13.