Präambel
Die Republik Österreich und die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (im Folgenden als „ICPO–Interpol“ bezeichnet)
UNTER BEZUGNAHME darauf, dass ICPO-Interpol beschlossen hat, die Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich anzusiedeln und unter Bezugnahme auf zukünftige Entscheidungen über die Ansiedelung anderer Dienststellen von ICPO-Interpol in Österreich mit Zustimmung der Regierung der Republik Österreich;
IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten von ICPO-Interpol in der Republik Österreich festzulegen und ICPO-Interpol die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Funktionen zu ermöglichen;
sind wie folgt übereingekommen: