Bundesrecht konsolidiert

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Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Norwegen § 0

Kurztitel

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Norwegen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 201/1931

Typ

Vertrag - Norwegen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.06.1931

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

01.10.1930

Index

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge

Titel

Übereinkommen zwischen Österreich und Norwegen, betreffend das Vergleichs-, Schiedsgerichts- und Gerichtsverfahren.
StF: BGBl. Nr. 201/1931 (NR: GP IV 36 AB 61 S. 12.)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 1. Oktober 1930 in Oslo unterfertigte Übereinkommen zwischen Österreich und Norwegen, betreffend das Vergleichs-, Schiedsgerichts- und Gerichtsverfahren, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Vizekanzler und Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten und vom Bundesminister für Justiz gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 7. April 1931.

Ratifikationstext

Der Austausch der Ratifikationen hat am 15. Juni 1931 stattgefunden. Das Übereinkommen ist daher gemäß seinem Artikel 37 am 15. Juni 1931 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Mäjestät der König von Norwegen,

von dem Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu fördern,

und bestrebt, in ihrem gegenseitigen Beziehungen den Grundsätzen, von denen sich der Völkerbund leiten läßt, weitgehende Anwendung zu gewähren,

haben beschlossen, ihre gemeinsame Absicht in einem Übereinkommen zu verwirklichen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.),

welche nach Hinterlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen übereingekommen sind:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.1987

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2013

Gesetzesnummer

10000157

Dokumentnummer

NOR11000158

Alte Dokumentnummer

N1193113427R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1931/201/P0/NOR11000158

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