Nachdem der am 6. April 1928 in Wien unterfertigte Handelsvertrag zwischen Österreich und Island samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: ...
(Anm.: es folgt der Text des Vertrages)Anmerkung, es folgt der Text des Vertrages)
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 8. Dezember 1928.