Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Russische Föderation)
Typ
Vertrag - Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
11.03.1970
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (
BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Titel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF:
BGBl. Nr. 112/1972 (NR: GP XII
RV 271 AB 525 S. 49. BR:
S. 303.)
Sprachen
Deutsch, Russisch
Sonstige Textteile
Nachdem das am 11. März 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 9. September 1971
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen sind am 1. März 1972 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 30. April 1972 in Kraft.Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen sind am 1. März 1972 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, am 30. April 1972 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und das Präsidium des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, von dem Wunsche geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen zu erleichtern, haben beschlossen, ein Abkommen zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk,
Sowjetunion
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2013
Gesetzesnummer
10002235
Dokumentnummer
NOR11002258
Alte Dokumentnummer
N2197214802A