Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Vertrag sind am 19. Mai 1964 ausgetauscht worden; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Artikel 10 am 18. Juni 1964 in Kraft.
Die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag samt zwei Anlagen und vier Briefwechseln für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Vertrag sind am 19. Mai 1964 ausgetauscht worden; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Artikel 10 am 18. Juni 1964 in Kraft.