Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Tunesischen Republik sind, vom Wunsch geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten in Zivil- und Handelssachen zu regeln und besonders die Leistung der Rechtshilfe einschließlich der Durchführung von Zustellungen zu sichern, übereingekommen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
die, nach Austausch ihrer in guter und behöriger Form befundenen Vollmachten, nachstehende Bestimmungen vereinbart haben: