Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/15/0056

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6763 F/1993

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/15/0056

Entscheidungsdatum

29.03.1993

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z1;
KVG 1934 §2 Z3;
KVG 1934 §2 Z4;
KVG 1934 §2 Z5;

Beachte

Besprechung in AnwBl 8/1993, S 626

Rechtssatz

Auch die Ziffer 3 enthält eine die Ziffer 1 des Paragraph 2, KVG ergänzende Regelung, deren Grundgedanke es ist, alle jene freiwilligen Zuwendungen eines Gesellschafters steuerlich zu erfassen, die ihrem Wesen nach direkt oder indirekt eine Vergrößerung der Rechte der Gesellschafter oder eine Erhöhung des Wertes dieser Rechte herbeiführen sollen. Während durch die Ziffer 1 des Paragraph 2, KVG der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber steuerlich erfaßt wird, soll durch die Ziffer 3 dieses Paragraphen eine spätere Veränderung (Erhöhung) der Gesellschaftsrechte erfaßt und dadurch das Gesamtbild des Paragraph 2, KVG abgerundet werden. Denn die der Ziffer 3 vorangehende Ziffer 2 und die Ziffer 5 dieses Paragraphen stellen Leistungen von Gesellschaftern zur Stärkung des Unternehmerkapitals, die der Errichtung einer Kapitalgesellschaft folgen, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen unter die Steuerpflicht. Lediglich die Ziffer 4 des Paragraph 2, KVG enthält einen Tatbestand anderer Art, nämlich die Veräußerung von Gesellschaftsrechten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991150056.X01

Im RIS seit

11.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1991150056_19930329X01

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