Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine, nachstehend „Vertragsparteien“ genannt, haben,
geleitet vom Bestreben zur Entwicklung der Zusammenarbeit im wissenschaftlichen und technischen Bereich, vom Bestreben der Vertiefung der Freundschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern sowie von der Absicht, den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zum Wohle beider Staaten zu fördern,
in der Erkenntnis, dass die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit ein wichtiger Bestandteil der bilateralen Beziehungen ist und
mit Rücksicht auf die historischen Verbindungen einerseits und im Hinblick auf die von der Ukraine angestrebte europäische Perspektive, die von Österreich unterstützt wird, andererseits,
Folgendes vereinbart: